Forschung


Forschungsansatz

– normative Institutionenanalyse

Das Forschungskolleg arbeitet zu den normativen Grundlagen der modernen Gesellschaft. Das westliche Gesellschaftsmodell besteht sowohl aus faktischen Ordnungen, die in der Soziologie als Funktionssysteme bezeichnet werden, als auch aus normativen Ordnungen, die in Institutionen und als sozial beglaubigte Verhaltensdispositionen (mittels Erziehung oder Nachahmung) verankert sind. Eine faktische Ordnung, wie beispielsweise der tauschbasierte Markt, bedarf eines normativen institutionellen Komplementärs. Die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit ebenso wie das Institut des Privateigentums spielen für den Markt diese Rolle als strukturelle Kopplung zwischen Wirtschaft und Recht. Das geschieht auch und gerade, damit zweckrationales Verhalten in einer anschlussfähigen Art und Weise koordiniert oder gesteuert werden kann und so Personen als Rechtssubjekte im Wirtschaftsverkehr in verlässlicher und berechenbarer Weise Tauschpartner sein können.

Der interdisziplinäre und einheitliche Ansatz des Forschungskollegs versucht die Kluft zwischen der Normativität und Faktizität in der Wissenschaft zu schließen, indem selbstbezügliches Funktionieren (Faktizität) von Wirtschaft, Politik oder Wissenschaft als Systeme und normative Ordnungsbildung in Alltagsverhalten, Ethik, politischer Moral oder Recht gerade in ihrer Verschränkung und ihrem Zusammenwirken analysiert werden. Besondere Bedeutung erlangt dabei der Institutionenbegriff, der immer schon zuständig war für eine strukturelle Kopplung der verschiedenen gesellschaftlichen Interaktionsebenen. Für Juristen vertraut ist etwa der Rechtsstaat als verfassungsrechtliches Strukturprinzip, der das System politischer Herrschaft mit Recht (Gesetzesbindung) beschränkt und im selben Moment das Recht an die Politik bindet, indem Rechtsprechung gesetzesgebunden und die Produktion von Gesetzen dem politischen Betrieb überantwortet ist. Als Institution ist der Rechtsstaat aber noch mehr. Er speichert in seiner Formtypik auch Alltagsverhalten des rechtlich geprägten Umgangs und die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols im gesellschaftlichen Umgang miteinander: Der Rechtstaat ist insofern auch gleichmäßig (gleichheitsgerecht) wirkende Friedens- und Entfaltungsordnung.

Der vom Forschungskolleg normative Gesellschaftsgrundlagen vertretene Forschungsansatz geht vom Wandel der Institutionen und von Veränderungen im Modell funktionaler Differenzierung aus und versucht mit den Mitteln der Rechts- und Sozialwissenschaft, der Wirtschafts- und Geschichtswissenschaft sowie der Sozialphilosophie Änderungen im Kontext erfassen zu können. Was bedeutet zum Beispiel die Aussage, dass die Institution des Rechtsstaats erodiert: Woran könnte sich eine empirische Untersuchung eigentlich orientieren, um Wandel von Erosion oder Funktionsverluste zu unterscheiden? Ist der Prozess gesellschaftlicher Ausdifferenzierung bereits hinreichend verstanden oder werden Risiken übersehen - mit der Folge, dass abrupte Ausschläge der Entdifferenzierung oder Gleichgewichtsstörung drohen? Eine solche Frage kann beispielsweise im Öffentlichen Recht thematisiert werden, wenn es nicht nur darum geht, die Risiken einer ausdifferenzierten und grenzüberschreitenden marktwirtschaftlichen Ordnung (Kapitalismus) zu erkennen, sondern auch Risiken der Verselbständigung und unaufhörlichen Steigerungslogik des politischen Prozesses. Politik ist von außen betrachtet mit der Hoffnung ausgestattet, Gemeinwohllieferant zu sein. Im Inneren dagegen beschränkt sich politische Aktion auf selbstbezügliche Operationen der Machtgenerierung, was sowohl Nützliches wie Nachteiliges für die gesellschaftliche Umwelt produziert. Die Funktion der Grundrechte als Institution müsste hier neu vermessen werden. Es fehlt auch beispielsweise an einer nüchternen Analyse der Funktion öffentlicher Meinung als politisch mitlaufender (systemzugehöriger) Kontroll- und Reflexionsinstanz. Auch hier die Frage: Wandelt sich öffentliche Meinung, so wie sie sich vor allem in der Zeit der Aufklärung institutionell herausgebildet hat, oder ist sie einem Zerstörungsprozess ausgeliefert – mit unabsehbaren Folgen für die Möglichkeit von Demokratie?

Das Spektrum solcher Fragen mit Bedeutung für das normative Grundgerüst moderner Gesellschaften lässt sich beinah beliebig erweitern, beispielsweise auf die Rolle des Bargeldes als institutionelle Kopplung zwischen Privatautonomie, Alltagskultur, politischer Steuerung und wirtschaftlicher Transaktion oder der Geldpolitik. Das Forschungskolleg normative Gesellschaftsgrundlagen fördert Untersuchungen in solchen Bereichen grundlegender Institutionenverhältnisse. Dabei geht es um normative Analyse, wie und weshalb Ordnungen dem normativen Quellcode des westlichen Gesellschaftmodells gehorchen. So kann beispielsweise institutionenanalytisch gefragt werden, wie sich die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen normativ auf das Leitbild der freien Entfaltung der Person und faktisch auf das ausdifferenzierte Funktionssystem der neuzeitlichen Gesellschaft auswirken wird.

Es geht bei der normativ informierten Institutionenanalyse aber immer auch um empirische Fragen, etwa welche Leistungen Institutionen erbringen und wo diese Leistungen bereits ersetzt sind durch andere Formen sozial stabilisierter Verhaltensmuster. Ideengeschichtliche Herleitungen sind ebenso wichtig wie sozialwissenschaftliche Interpretationsangebote und Modellannahmen.